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Die neue Unbescholtenheitsliste des Deutschen Notdienstanzeiger©

wird nach Einführung  regelmäßig und automatisch nicht nur über die Suchmaschinen und Partner über das Internet verbreitet sondern zusätzlich werden die wichtigen regionalen und örtlichen Behörden, Rathäuser und Gemeindeverwaltungen, Polizei- und Feuerwehrstützpunkte sowie Gerichtsvollzieherverteilerstellen mehrmals im Jahr aktuell informiert.

Die Unbescholtenheitslisten enthalten alle Dienstleister einer zweistelligen Postleitzahlregion (z.B. Plz Gebiet 99...) aus den Bereichen Schlüsseldienst, Rohr-, und Kanalreinigung sowie Schädlingsbekämpfung/Kammerjäger, die zum Zeitpunkt der regionalen aktuellsten Erstellung der jeweiligen Unbescholtenheitsliste der Redaktion des Deutschen Notdienstanzeiger© als in dieser Region Ortsansässig bekannt waren (letzter Kenntnisstand) ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben!

Als Unbescholten gilt jedes Unternehmen das nach letzten Kenntnisstand der Redaktion des Deutschen Notdienstanzeiger© an der in der Werbung des Unternehmens angegebenen Adresse ortsansässig und erreichbar war, keine nennenswerte Werbung mit falschen Sitzangaben im Umlauf hatte und keine Hinweise auf Wucher oder sonstige Verstößegegen die Guten Sitten, dem Wettbewerbs- oder sonstigen Recht bei Notdiensteinsätzen bekannt war!