Sicherheit für Haus, Wohnung, Gewerbe & Co!

In der linken Menüleiste finden Sie Sicherheitsartikel mit Beschreibungen. Viele der im Deutschen Notdienstanzeiger verzeichneten Unternehmen aus Ihrer Region beraten Sie gerne weitergehend und stehen auch für das Montieren der Sicherheitsprodukte zur Verfügung.

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Einbruchschutz: Wichtige Regeln zu Ihrer Sicherheit!

Außentüren

Haus- und Wohnungstüren sollten einbruchhemmend sein. Tatsache ist, dass viele Außentüren schon allein mit „körperlicher Gewalt“, also ohne den Einsatz von Einbruchwerkzeug leicht zu überwinden sind.

Damit es nicht soweit kommt, sind nachfolgend die Sicherungsempfehlungen für neue Türen wie auch für die Nachrüstung dargestellt.

Ihre Sicherheit beginnt aber auch schon bei Ihrem eigenen Verhalten, deshalb beachten Sie die folgenden Hinweise:

  • Auch wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen: Ziehen Sie die Tür nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie sie auch immer zweifach ab.
  • Verstecken Sie Ihren Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen. Einbrecher kennen jedes Versteck.
  • Wenn Ihnen Ihr Schlüssel abhanden gekommen ist, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.
  • Lassen Sie bei einer Tür mit Glasfüllung den Schlüssel niemals innen stecken.
  • Öffnen Sie auf Klingeln nicht bedenkenlos, und zeigen Sie gegenüber Fremden ein gesundes Misstrauen. Nutzen Sie den Türspion und den Sperrbügel (Türspaltsperre).

Neubau / Umbau

Der Einbau einer neuen einbruchhemmenden Tür ab der Widerstandsklasse 2 (nach DIN V ENV 1627) bietet einen guten Einbruchschutz. Diese Türen werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, das alle Komponenten der Konstruktion aufeinander abgestimmt sind und einen guten Schutz bieten.

Nachrüstung

Der Einbruchschutz für Türen kann im Nachhinein immer noch deutlich verbessert werden.

Wichtig ist, dass die Nachrüstung für Türblatt, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge sowie Schließbleche und auch Zusatzsicherungen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt ist und fachgerecht eingebaut wird.

Türrahmen, Schließblech, Türblatt

Türrahmen (Zargen) müssen mechanisch stabil mit dem Mauerwerk verbunden sein. Verlängerte, mehrfach im Mauerwerk verankerte Schließbleche mit einer Materialstärke von 3 mm erschweren das Aufhebeln im Schlossbereich. Sinnvoll sind einbruchhemmende Schließbleche nur bei einer geringen „Falzluft“ (Abstand zwischen Flügel und Rahmen auf Schlossebene). Diese sollte am besten nur ca. 3, keinesfalls aber mehr als 5 mm betragen. Gegen das Aufhebeln im Bandbereich schützen spezielle Bändersicherungen. Schwache Türblätter sollten verstärkt oder – besser noch – gegen massive Türblätter (zum Beispiel eine 40 mm starke Vollholztür) ausgetauscht werden.

Schloss, Profilzylinder und Schutzbeschlag

Empfehlenswert sind einbruchhemmende Schlösser nach DIN 18251 der Klasse 4 oder 5. In diese sollten Profilzylinder nach DIN 18252 Klasse P2 oder P3 mit Bohrschutz eingebaut werden. (Vergleichbare Sicherheit bieten entsprechende Profilzylinder nach der alten Norm DIN V 18254). Darüber hinaus ist die Montage eines Schutzbeschlages nach DIN 18257 erforderlich, am besten mit zusätzlicher Zylinderabdeckung. Der Schutzbeschlag ist notwendig, weil er den Profilzylinder und das Einsteckschloss schützt.

Bei Schutzbeschlägen nach DIN 18257 (ab der Klasse ES 1) ohne Zylinderabdeckung muss der Profilzylinder mit dem Schutzbeschlag außen bündig (maximale Toleranz plus/minus 3 mm) abschließen. Der Profilzylinder selbst sollte dann mit einem integrierten „Ziehschutz“ ausgestattet sein.

Wichtig ist, dass die Nachrüstung für Türblatt, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge sowie Schließbleche und auch Zusatzsicherungen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt ist und fachgerecht eingebaut wird.

Einsteckschloss/Mehrfachverriegelung

Einsteckschlösser „für gefälzte Türen“ sind die üblichen Schlösser in Wohnungsabschlusstüren. Diese haben „genormte Maße“ und können leicht ausgetauscht werden. Neben der hohen Riegelbelastbarkeit bei Schlössern der Klassen 4 und 5 sollte als „Zusatzausstattung“ ein verstärkter und verlängerter Stulp vorgesehen werden.

Einsteckschlösser „für Rohrrahmentüren“ werden überwiegend in Türen aus Kunststoff- und Metallprofilen eingesetzt. Sie eignen sich aufgrund ihrer Baugröße z. T. auch für sehr schmale Profile. Wichtig ist auch bei diesen Schlössern, dass sie der DIN 18251 Klasse 4 und 5 entsprechen.

Einsteckschlösser „als Mehrfachverriegelung“ Eine fachgerecht montierte Mehrfachverriegelung, z. B. mit Schwenkriegeln, erhöht den Widerstandswert einer Tür auf der Schlossseite. Eine „Mehrfachverriegelung“ mit Rollzapfen genügt aber nicht, da diese nicht tief genug in die Schließbleche eingreifen. Lassen Sie sich von der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb beraten, welche Ausführungsvariante sich am besten für Ihre Tür eignet. Mehrfachverriegelungen nach DIN 18251 der Klassen 4 und 5 verfügen über einen Riegelausschluss von mindestens 20 mm und verfügen über sehr belastbare Riegel.

Wichtig ist, dass die Nachrüstung für Türblatt, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge sowie Schließbleche und auch Zusatzsicherungen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt ist und fachgerecht eingebaut wird.

Vor dem Einbau eines einbruchhemmenden Schlosses sollte unbedingt geprüft werden, ob die Türkonstruktion widerstandsfähig genug ist. Denn nur, wenn sich die Rahmenhölzer bzw. die Türprofile zur Befestigung eignen, wird die Sicherheit erhöht.Ob eine Nachrüstung sinnvoll ist, sollte am besten mit der (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb geklärt werden.

Tipps:

  • Nicht allein die Anzahl der Schlossriegel entscheidet über die Sicherheit. Wichtig ist, dass Schloss, Schließblech und Rahmenkonstruktion gut zusammenpassen.
  • Bei Kunststoff- und Metallrahmentüren sollte der Schlosskasten im Profil (Hohlkammer) zusätzlich seitlich gegen Abkippen abgestützt werden; das erhöht die Widerstandsfähigkeit deutlich


Zusatzschloss und Sperrbügel

Ein gutes Zusatzschloss, z. B. mit Sperrbügel, erhöht den Sicherheitswert einer Tür.

Durch den Sperrbügel wird das Aufstoßen der spaltbreit geöffneten Tür verhindert. So können Sie sich vor ungebetenen Besuchern schützen.

Querriegelschloss

Sie können Ihre Tür durch ein Querriegelschloss gut sichern. Eine weitere Nachrüstung ist dann in der Regel nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Schließkästen im Mauerwerk fest verankert werden, dass das Schloss unterhalb des Hauptschlosses montiert und der Zylinder mechanisch geschützt eingebaut wird.

Verstärken oder tauschen Sie schwache Türblätter gegen massive Türblätter aus. Querriegelschlösser gibt es auch mit Sperrbügel.

Keller- / Nebeneingangstür

Wirkungsvoll nachrüsten können Sie z. B. auch mit massiven Schubriegeln, starken Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegelschloss. Oft handelt es sich bei diesen Türen um einfache Stahlblechtüren (Feuerschutztüren), die in der Standardausführung keine einbruchhemmende Wirkung aufweisen. Kellertür mit Schubriegel

Vorsicht bei der Verbindungstür Garage – Wohnhaus, hier befindet sich in der Regel eine Brandschutztür. An solchen Türen dürfen nachträglich so gut wie keine Veränderungen mehr vorgenommen werden, obwohl es unter dem Gesichtspunkt der Einbruchhemmung erforderlich wäre.

Türspion, Beleuchtung, Videosprechanlage

Bauen Sie in Ihre Haus- und Wohnungstür einen Weitwinkelspion ein (mind. 180 °). Öffnen Sie nur mit vorgelegtem Sperrbügel!

Der Bereich vor der Tür und der Zugangsweg sollten ausreichend beleuchtet sein. Die Schaltung kann auch automatisch durch einen Bewegungsmelder erfolgen.

Türspion

Türsprechanlage Darüber hinaus können Sie mit einer Türsprechanlage, in Kombination mit einer Videokamera, vor ungebetenen Gästen schützen.

Fenster, Balkon- und Terrassentür

Meist werden Fenster vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und Balkontüren sind besonders gefährdet. Übliche Fensterkonstruktionen bieten keinen Schutz vor Einbrechern. Wir zeigen Ihnen worauf es bei Fensterrahmen, Beschlägen und Verglasungen ankommt.

Überprüfen Sie allerdings auch Ihr eigenes Verhalten und beachten Sie folgende Hinweise:

  • Verschließen Sie die Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.
  • Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
  • Rollläden sollten zur Nachtzeit – und keinesfalls tagsüber – geschlossen werden, damit sie nicht sofort ihre Abwesenheit signalisieren.

Einbruchhemmende Fensterbeschläge + abschließbarer Fenstergriff / aufschraubbare Zusatzschlösser

Einfache Fensterbeschläge haben keine einbruchhemmende Wirkung. Geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen erhöhen den Einbruchschutz.

Bei neuen Fenstern kann der vorhandene Beschlag vom Fachmann häufig um Sicherheitselemente erweitert bzw. gegen einen einbruchhemmenden Beschlag ausgetauscht werden. Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nicht aus, weil sie keinen Aufhebelschutz bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll.

Ob Ihre Fenster für eine solche Nachrüstung geeignet sind, sollte mit dem Fachbetrieb besprochen werden.

Eine Nachrüstung mit aufschraubbaren Zusatzsicherungen ist immer möglich. Wichtig ist auch hier eine fachgerechte Montage.

Die Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Griffseitige Sicherungen müssen abschließbar sein.

Verglasungen

Übliche Isolierverglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung. Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A nachgerüstet werden.

Ob dies möglich ist, klären Sie am besten in Rücksprache mit dem Fachbetrieb.
Fenster werden häufig aufgehebelt. Deshalb reicht die Nachrüstung mit einbruchhemmenden Gläsern alleine nicht aus.

Einbruchhemmende Vergitterung

Fenster, vor allem häufig gekippte Fenster (z. B. WC-Fenster) können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen Demontage.

Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Gitter nach DIN 18106 (mindestens Widerstandsklasse [WK] 2) erhält man einen guten Einbruchschutz. Die Gitterelemente werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt (z. B. Anbindung an das Mauerwerk).

Kellerfenster

Handelt es sich bei den Kellerfenstern der Bauform nach um Standardfenster, können diese wie in bei "einbruchhemmende Fenster"  beschrieben gesichert werden.

Gitter und Stahllochblenden

Bei Kellerfenstern mit massiven Stahllochblenden müssen diese stabil im Mauerwerk verankert und gegen das Öffnen gesichert werden, z. B. mit einem Hangschloss oder durch eine Verschraubung der Rahmen.
Andere mögliche Sicherungen sind feststehende Gitter, raumseitig montierte, abschließbare Fenstergitter oder vorgelegte Riegelstangen, z. B. aus Flachstahl. Auch Betongitter schützen vor Einbruch.

Kellerlichtschacht

In Kellerschächten können Täter meist ungesehen „arbeiten“. Betonierten Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der Vorzug gegeben werden. Sie lassen sich mechanisch besonders gut sichern.

Eine effektive Sicherungsart sind Rollenrostsicherungen.
Gute einbruchhemmende Wirkung haben auch Elemente aus stahlarmierten Glasbetonbausteinen.

Kommt dies nicht in Frage, sollten die Gitterroste wenigstens mit speziellen Abhebsicherungen (am besten an allen vier Ecken) gesichert werden. Die Sicherungen, idealerweise aus Flacheisen, sollten tief im Lichtschacht verankert sein. Bei Kunststofflichtschächten wird die Befestigung im Mauerwerk empfohlen.

Rollläden

Häufig können Rollläden durch einfaches Hochschieben relativ leicht überwunden werden. Hier sollten Sie in jedem Falle Zusatzsicherungen einbauen lassen.

Empfehlenswert sind in jedem Falle geprüfte einbruchhemmende Rollläden der Widerstandsklasse 2.

Überprüfen Sie auch Ihr eigenes Verhalten und beachten Sie folgenden Hinweis:

  • Rollläden sollten zur Nachtzeit – und keinesfalls tagsüber – geschlossen werden, damit sie nicht sofort Ihre Abwesenheit signalisieren

Die Sicherung der Fenster mit üblichen Rollläden reicht nicht aus! Diese haben keine einbruchhemmende Wirkung und dienen hauptsächlich dem Sonnen- und Sichtschutz.

Dennoch sollten sie mit mechanischen Zusatzsicherungen zumindest gegen das Hochschieben gesichert werden.

Dazu eignen sich am besten automatisch wirkende Sicherungen. Rollgitter können auch raumseitig, z. B. hinter einer Terrassentür, angebracht werden. Dadurch werden Angriffe erschwert.




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